Erbschaftsteuererklärung / Schenkungssteuererklärung

Eine Schenkung oder ein Erbe bestehen nicht immer nur aus Geld. Setzt sich das Geschenk oder Erbe überdies aus verschiedenen weiteren Vermögensgegenständen zusammen, ist es zudem besonders wichtig dessen steuerlichen Wert korrekt zu ermitteln.

Bei der Bewertung, die sich nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes richtet, unterstützen wir Sie gerne.

Besonders interessant ist die Bewertung beispielsweise bei Immobilien oder Betriebsvermögen, denn hier gilt es, die verschiedenen Steuerbefreiungen und Bewertungsabschläge richtig zu nutzen.

Schenkung zu Lebzeiten / Vorweggenommene Erbfolge

Ab wann fallen für eine Schenkung Steuern an? Wie oft kann ich Lebzeiten etwas verschenken? Wann macht eine Schenkung an den Erben zu Lebzeiten Sinn?

Gerne Beraten wir Sie zu diesen – und anderen – Fragestellungen. Überdies erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein gesamtheitliches Konzept zur Verminderung sowie gegebenenfalls zur Vermeidung einer Steuerbelastung.

Erbschaft

Sich mit dem eigenen Nachlass zu befassen ist für viele Menschen ein schwieriges Thema. Dementsprechend wird es gerne aufgeschoben.

Hierdurch wird zumeist die steuerlich optimale Planung des Erbfalles verhindert und erhebliches Steuersparpotenzial nicht genutzt.

Zudem vermittelt es ein gutes Gefühl, wenn man sich vor Augen hält, dass zu Lebzeiten alle Nachlassangelegenheiten durch eine professionelle Beratung und Planung optimal ausgestaltet wurden.

Die Nachfolge im Unternehmen

Für Inhaber von (Familien)unternehmen ist das Thema Erbschaftsteuer umso mehr von Bedeutung. Erstens belastet zu zahlende Erbschaftsteuer die betriebliche Liquidität. Zweitens kann eine nicht im Vorfeld durchgeplante Unternehmensnachfolge, insbesondere bei mehreren Erben, das Unternehmen schnell in Arge Bedrängnis bringen. Zum Beispiel, wenn ein Erbe seinen Erbteil „versilbern“ und einen Anteil des Unternehmens „losschlagen“ möchte. Entsprechend wird dem Unternehmen hier wichtiges betriebliches Kapital entzogen.

Gerne beraten wir Sie, wie in steuerrechtlicher Hinsicht Ihr hart erarbeitetes Vermögen vor dem Zugriff fremder Dritter geschützt werden kann.

Die wichtigsten Daten auf einen Blick

Welche Freibeträge gibt es in der Schenkungssteuer / Erbschaftsteuer?

Ehegatten: 500.000 EUR
Kinder: 400.000 EUR
Enkelkinder: 200.000 EUR
Eltern / Großeltern:  100.000 EUR
(bei Erwerb von Todes wegen)
Erwerber der Steuerklasse II: 20.000 EUR
Erwerber der Steuerklasse III: 20.000 EUR

Welche Steuersätze gelten in der Schenkungssteuer / Erbschaftsteuer?

Die Steuersätze sind abhängig von der Steuerklasse des Erwerbers (Verwandtschaftsverhältnis zum Schenker oder Erblasser) und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbes.

Der Steuersatz für die Erbschaftsteuer beträgt zwischen 7% und 50%.